Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz von Brandenburg: § 79 Beurlaubung

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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:
Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>(Vor)Bestellung 

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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Brandenburg

Landesbeamtengesetz von Brandenburg: § 79 Beurlaubung

 

§ 79 Beurlaubung

(1) Beamte mit Dienstbezügen können auf Antrag unter Wegfall der Besoldung

1. bis zur Dauer von insgesamt einem Jahr,

2. bei im öffentlichen Interesse liegenden oder wichtigen persönlichen Gründen bis zur Dauer von sechs Jahren,

3. in besonders begründeten Ausnahmefällen bis zu zwölf Jahren

beurlaubt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. § 80 Abs. 1 Satz 6 gilt entsprechend.

(2) Bei Beamten im Schul- und Hochschuldienst kann der Bewilligungszeitraum eines Urlaubs nach Absatz 1 bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres oder Semesters ausgedehnt werden.

(3) Dient der Urlaub nach Absatz 1 auch dienstlichen Zwecken, kann dem Beamten die Besoldung bis zur Dauer von zwei Wochen, durch die oberste Dienstbehörde bis zur Dauer von sechs Monaten, für die sechs Wochen überschreitende Zeit jedoch nur bis zur Hälfte, belassen werden. Die oberste Dienstbehörde kann, bei Landesbeamten im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium, Ausnahmen bewilligen.

(4) Erhält der Beamte in den Fällen des Absatzes 3 Zuwendungen von anderer Seite, so ist die Besoldung entsprechend zu kürzen, es sei denn, dass der Wert der Zuwendung gering ist.

(5) Ein Urlaub unter Wegfall der Besoldung von längstens einem Monat lässt den Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach § 114 unberührt.


 

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Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten.

Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht).

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Der Park und Schloss Sanssouci in Potsdam zählt mit seinen prachtvollen Bauten und barocken Gartenanlagen zu den weltberühmten Sehenswürdigkeiten.

Spree und Spreewald
Das UNESCO-Biosphärenreservat ist bekannt für seine labyrinthartigen Wasserläufe, die sich ideal bei einer traditionellen Kahnfahrt oder per Kanu erkunden lassen.

Havelland
Die idyllische Fluss- und Seenlandschaft an der Havel ist ein Paradies für Wassersportler, Radfahrer und Naturliebhaber.

Schloss Rheinsberg
Das malerisch am Grienericksee gelegene Schloss gilt als romantisches Bilderbuch-Ausflugsziel im Norden des Landes.Nationalpark

Uckermärkische Seen
und das 24-Stunden geöffnete Tropical Island.

Unteres Odertal
Hier lässt sich in unberührter Natur wandern, Rad fahren und die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt beobachten.

Genießen Sie die schönsten Regionen und Ausflugsziele im Land Brandenburg.


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