BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte beim Land Brandenburg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes (BbgBesG)
Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG)
§ 33 Funktions-Leistungsbezüge
Hauptberuflichen Hochschulleiterinnen und Hochschulleitern (Präsidentinnen und Präsidenten oder Rektorinnen und Rektoren) und hauptberuflichen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten werden für die Dauer der Wahrnehmung dieser Aufgaben Leistungsbezüge nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gewährt; dies gilt auch in Fällen der geschäftsführenden Wahrnehmung gemäß § 63 Absatz 7 Satz 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Sie können auch für die Wahrnehmung sonstiger besonderer Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung gewährt werden. Bei Professorinnen und Professoren, die in einem gemeinsamen Berufungsverfahren nach § 38 Absatz 9 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes berufen wurden, können die Funktions-Leistungsbezüge auch für die Übernahme von Leitungsfunktionen in einer außerhochschulischen Forschungseinrichtung gewährt werden, sofern hierfür Mittel Dritter bereitgestellt werden. Bei der Bemessung des Funktions-Leistungsbezugs sind insbesondere die im Einzelfall mit der Aufgabe verbundene Verantwortung und Belastung sowie die Größe und Bedeutung der Hochschule oder Forschungseinrichtung zu berücksichtigen. Der Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung gemäß § 18 ist zu wahren. Funktions-Leistungsbezüge nach Satz 1 nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil.
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. in Brandenburg Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Brandenburg mit dem bezauberndem Potsdam mit dem legendären Schloss Sanssouci. Neben der Landeshauptstadt können Sie aber noch viel mehr erleben: Brandenburger Mauerweg (Berliner Mauerweg), Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten, Brandenburg an der Havel, Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht), Seenland Oder-Spree, Spreewald, Uckermärkische Seen und das 24-Stunden geöffnete Tropical Island. |