Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:
Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>(Vor)Bestellung 

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Zur Übersicht des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes (BbgBesG) 

 

Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG)

§ 8  Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

(1) Erhalten Beamtinnen, Beamte, Richterinnen oder Richter Versorgung aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, wird die Besoldung gekürzt. Die Kürzung beträgt 75 Prozent der von der zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung gewährten Versorgung. Es verbleiben jedoch mindestens 40 Prozent der Besoldung.

(2) Beziehen Beamtinnen, Beamte, Richterinnen oder Richter Versorgungsbezüge nach Artikel 14 bis 17 des Beschlusses 2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (ABl. L 262 vom 7.10.2005, S. 1), so wird die Besoldung um 50 Prozent des Betrags gekürzt, um den die Besoldung und die Versorgungsbezüge nach dem Beschluss 2005/684/EG, Euratom die Entschädigung nach Artikel 10 des Beschlusses 2005/684/EG, Euratom übersteigen. Das Übergangsgeld nach Artikel 13 des Beschlusses 2005/684/EG, Euratom zählt zu den Versorgungsbezügen.


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Neben der Landeshauptstadt können Sie aber noch viel mehr erleben:

Brandenburg bietet mit seinen Schlössern, Seen und Naturparks eine enorme landschaftliche und kulturelle Vielfalt.

Brandenburger Mauerweg (Berliner Mauerweg).

Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten.

Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht).

Potsdam und Schloss Sanssouci

Der Park und Schloss Sanssouci in Potsdam zählt mit seinen prachtvollen Bauten und barocken Gartenanlagen zu den weltberühmten Sehenswürdigkeiten.

Spree und Spreewald
Das UNESCO-Biosphärenreservat ist bekannt für seine labyrinthartigen Wasserläufe, die sich ideal bei einer traditionellen Kahnfahrt oder per Kanu erkunden lassen.

Havelland
Die idyllische Fluss- und Seenlandschaft an der Havel ist ein Paradies für Wassersportler, Radfahrer und Naturliebhaber.

Schloss Rheinsberg
Das malerisch am Grienericksee gelegene Schloss gilt als romantisches Bilderbuch-Ausflugsziel im Norden des Landes.Nationalpark

Uckermärkische Seen
und das 24-Stunden geöffnete Tropical Island.

Unteres Odertal
Hier lässt sich in unberührter Natur wandern, Rad fahren und die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt beobachten.

Genießen Sie die schönsten Regionen und Ausflugsziele im Land Brandenburg.


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