|
BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg ge-eignet). BEHÖRDEN-ABO>>> hier bestellen ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte beim Land Brandenburg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
>>>zur Übersicht der Brandenburgischen Leistungsstufenverordnung (BbgLStV)
Verordnung über das leistungsabhängige Aufsteigen in den
Grundgehaltsstufen im Land Brandenburg (Brandenburgische
Leistungsstufenverordnung- BbgLStV)
§ 4 Leistungsfeststellung
(1) Die Leistungsstufe wird auf der Grundlage einer aktuellen Leistungsfeststellung, die die dauerhaft herausragenden Gesamtleistungen darstellt, oder der letzten dienstlichen Beurteilung festgesetzt; eine Leistungsstufe soll jedoch nicht aufgrund einer dienstlichen Beurteilung festgesetzt werden, die bereits Grundlage einer Verleihung eines Amtes mit höherem Endgrundgehalt war. Die aktuelle Leistungsfeststellung kann auf diejenigen Beamten beschränkt werden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass sie dauerhaft herausragende Gesamtleistungen erbringen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Feststellung des Verbleibens des Beamten in der bisherigen Stufe (§ 3 Abs. 1) mit der Maßgabe, dass eine Aktualisierung vorzunehmen ist, wenn die dienstliche Beurteilung oder die gesonderte Leistungsfeststellung älter als zwölf Monate ist. Es können nur Minderungen der Leistungen berücksichtigt werden, auf die der Beamte vor der Feststellung hingewiesen worden ist und für deren Beseitigung ihm eine angemessene Frist eingeräumt wurde.
|
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. in Brandenburg Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Quartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland sowie den benachbarten Ländern Österreich, Schweiz oder Italien. Im Mittelpunkt stehen aber Gastgeber und Reisen rund um das Land Brandenburg mit dem bezauberndem Potsdam sowie dem legendären Schloss Sanssouci. Neben der Landeshauptstadt können Sie aber noch viel mehr erleben: Brandenburg bietet mit seinen Schlössern, Seen und Naturparks eine enorme landschaftliche und kulturelle Vielfalt. Brandenburger Mauerweg (Berliner Mauerweg). Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten. Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht). Potsdam und Schloss Sanssouci Der Park und Schloss Sanssouci in Potsdam zählt mit seinen prachtvollen Bauten und barocken Gartenanlagen zu den weltberühmten Sehenswürdigkeiten. Spree und Spreewald Havelland Schloss Rheinsberg Uckermärkische Seen Unteres Odertal Genießen Sie die schönsten Regionen und Ausflugsziele im Land Brandenburg. |
Red 20231121