|
BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg ge-eignet). BEHÖRDEN-ABO>>> hier bestellen ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte beim Land Brandenburg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
>>>zurück zur Übersicht der Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung (EUrlDdbv)
Auf Grund des § 77 Absatz 1 und 2 des Landesbeamtengesetzes vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26) verordnet die Landesregierung:
Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg (Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung - EUrlDbV): § 10 Verfall des Erholungsurlaubs
§ 10 Verfall des Erholungsurlaubs
(1) Der Erholungsurlaub soll grundsätzlich im Kalenderjahr genommen werden.
(2) Mit Ausnahme des nach § 8 angesparten Teils verfällt Erholungsurlaub, der nicht innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres genommen worden ist. Ist eine Beamtin oder ein Beamter erst in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres in den öffentlichen Dienst eingetreten, verfällt der Erholungsurlaub mit dem Ablauf des folgenden Kalenderjahres. Der Resterholungsurlaub einschließlich des nach § 8 angesparten Teils verfällt in den Fällen der Beendigung des Beamtenverhältnisses nach § 21 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das durch Artikel 15 Absatz 16 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 263) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Absatz 2 findet keine Anwendung auf den durch Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9) gewährleisteten Mindestjahresurlaub von vier Wochen, der krankheitsbedingt bis zu den in Absatz 2 genannten Fristen nicht genommen werden konnte. Dieser Mindestjahresurlaub verfällt erst 15 Monate nach dem Ende des Kalenderjahres. Für Beamtinnen und Beamte, deren Arbeitszeit nicht auf fünf Tage pro Kalenderwoche verteilt ist, bestimmt sich die Berechnung des Mindesturlaubsanspruchs in entsprechender Anwendung von § 2 Absatz 5.
(4) Die Verfallsfristen des Absatzes 2 gelten auch für Zusatzurlaub für Schichtdienst nach § 5 und für Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
|
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. in Brandenburg Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Quartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland sowie den benachbarten Ländern Österreich, Schweiz oder Italien. Im Mittelpunkt stehen aber Gastgeber und Reisen rund um das Land Brandenburg mit dem bezauberndem Potsdam sowie dem legendären Schloss Sanssouci. Neben der Landeshauptstadt können Sie aber noch viel mehr erleben: Brandenburg bietet mit seinen Schlössern, Seen und Naturparks eine enorme landschaftliche und kulturelle Vielfalt. Brandenburger Mauerweg (Berliner Mauerweg). Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten. Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht). Potsdam und Schloss Sanssouci Der Park und Schloss Sanssouci in Potsdam zählt mit seinen prachtvollen Bauten und barocken Gartenanlagen zu den weltberühmten Sehenswürdigkeiten. Spree und Spreewald Havelland Schloss Rheinsberg Uckermärkische Seen Unteres Odertal Genießen Sie die schönsten Regionen und Ausflugsziele im Land Brandenburg. |
Red 20231112