|
BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg ge-eignet). BEHÖRDEN-ABO>>> hier bestellen ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte beim Land Brandenburg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
>>>zur Übersicht der Brandenburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung - (BbgMVergV)
Brandenburgische Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte (Brandenburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung - BbgMVergV): § 4 Höhe der Vergütung
§ 4 Höhe der Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt je Stunde bei Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen
1. A 5 bis A 8 ab 1. Januar 2024 17,33 Euro und ab 1. Juli 2024 18,29 Euro,
2. A 9 bis A 12 ab 1. Januar 2024 23,73 Euro und ab 1. Juli 2024 25,04 Euro,
3. A 13 bis A 16 ab 1. Januar 2024 32,71 Euro und ab 1. Juli 2024 34,52 Euro.
(2) Bei Mehrarbeit im Schuldienst und im Bereich der Hochschulen beträgt die Vergütung abweichend von Absatz 1 für Lehrkräfte
- des gehobenen Dienstes, soweit sie nicht unter die Nummern 2 und 3 fallen, ab 1. Januar 2024 22,09 Euro und ab 1. Juli 2024 23,31 Euro,
- des gehobenen Dienstes, deren Eingangsämter mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet sind, ab 1. Januar 2024 27,35 Euro und ab 1. Juli 2024 28,87 Euro,
- des höheren Dienstes, deren Eingangsämter der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet sind, ab 1. Januar 2024 32,48 Euro und ab 1. Juli 2024 34,28 Euro,
- des höheren Dienstes, die eine allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 13 Buchstabe c der Besoldungsordnungen A und B der Anlage 1 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes erhalten, ab 1. Januar 2024 37,97 Euro und ab 1. Juli 2024 40,07 Euro.
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 enthaltenen Vergütungssätze gelten nur für Mehrarbeit, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung geleistet wird.
(4) Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte erhalten bis zur Erreichung der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten für jede Stunde Mehrarbeit eine Vergütung in Höhe des auf eine Stunde entfallenden Anteils der Besoldung entsprechender Vollzeitbeschäftigter. Zur Ermittlung der auf eine Stunde entfallenden Besoldung sind die monatlichen Bezüge entsprechender Vollzeitbeschäftigter durch das 4,348fache ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu teilen. Bezüge, die nicht der anteiligen Kürzung nach § 6 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes unterliegen, bleiben unberücksichtigt. Mehrarbeit, die über die Arbeitszeit von entsprechenden Vollzeitbeschäftigten hinausgeht, wird nach den Absätzen 1 bis 3 vergütet.
|
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. in Brandenburg Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Quartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland sowie den benachbarten Ländern Österreich, Schweiz oder Italien. Im Mittelpunkt stehen aber Gastgeber und Reisen rund um das Land Brandenburg mit dem bezauberndem Potsdam sowie dem legendären Schloss Sanssouci. Neben der Landeshauptstadt können Sie aber noch viel mehr erleben: Brandenburg bietet mit seinen Schlössern, Seen und Naturparks eine enorme landschaftliche und kulturelle Vielfalt. Brandenburger Mauerweg (Berliner Mauerweg). Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten. Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht). Potsdam und Schloss Sanssouci Der Park und Schloss Sanssouci in Potsdam zählt mit seinen prachtvollen Bauten und barocken Gartenanlagen zu den weltberühmten Sehenswürdigkeiten. Spree und Spreewald Havelland Schloss Rheinsberg Uckermärkische Seen Unteres Odertal Genießen Sie die schönsten Regionen und Ausflugsziele im Land Brandenburg. |
Red 20250920