Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldung und Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter des Landes Brandenburg ab 1.7.2024

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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:
Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>(Vor)Bestellung 

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Besoldung und Besoldungstabellen für die Richter des Landes Brandenburg ab 1.7.2024

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.7.2024

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
0 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 
R1   5.298,39 5.596,88 .5895,40 6.193,92 6.492,49 6.790,97  7.089,49 7.388,01  7.686,53 7.985,08 
R2       6.610,00 6.908,53 7.207,06 7.505,57 7.804,09  8.102,58 8.401,14 8.699,63
R3  9.557,00                                                                                         
R4 10.108,84
R5 10.108,84
R6 11.339,81
R7 11.921,34
R8 12.527,55

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen.


Ab hier die Werte der R-Besoldung der Vorjahre (u.a. 1.12.2022)

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  
R1 4.792,16 5.062,13 5.332,13 5.602,13 5.872,17 6.142,13 6.412,13 6.682,13 6.952,13 7.222,16  
R2     5.978,46 6.248,46 6.518,47 6.788,46 7.058,46 7.328,43 7.598,46 7.868,43  
R3 8.643,88                                                                                         
R4 9.143,00
R5 9.715,61
R6 10.256,36
R7 10.782,33
R8 11.330,61

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Redaktioneller Hinweis
Neben dem Grundgehalt der Tabelle R haben Richterinnen und Richter - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch Anspruch auf den Familienzuschlag

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

für das erste zu berücksichtigende Kind     292,36
für das zweite zu berücksichtigende Kind     292,36
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind    706,76

 


Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre (u.a. 01.03.2010)

 

Besoldungsordnung R ab 01. März 2010

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.294,22 3.444,22 3.523,19 3.726,85 3.930,54 4.134,22 4.337,92 4.541,59 4.745,27 4.948,97 5.152,65 5.356,34
R2     4.010,75 4.214,44 4.418,11 4.621,80 4.825,49 5.029,17 5.232,86 5.436,52 5.640,22 5.843,87
 
R3 6.428,88                                                                                         
R4  6.805,41
R5  7.237,38
R6  7.645,31
R7  8.042,11
R8  8.455,70
R9  
R10  

 


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Das malerisch am Grienericksee gelegene Schloss gilt als romantisches Bilderbuch-Ausflugsziel im Norden des Landes.Nationalpark

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Red 20250808

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