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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des landes Brandenburg
Für Beamtinnen und Beamte wurde bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln“ für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen.
Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche „Sonderzahlungen“ gewähren wollen. Die überwiegende Zahl der Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.
Hier die Übersicht, welche Sonderzahlungen für das Land Brandenburg gelten:
Bereich |
Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern |
Brandenburg | Integration eines Sonderzahlungsbetrages von 21 Euro für Beamte sowie 10 Euro für Anwärter in das Grundgehalt |
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Red 20220101 / UT RUS 2021 20210322