Beihilferecht für Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte beim Land Brandenburg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

Weitere Websites zu beihilferechtlichen Themen für Beamte in Brandenburg:
Beihilfevorschriften: www.beihilfevorschriften.de 
Beihilfe Portal: www.beihilfe-online.de
Beihilferecht: www.die-beihilfe.de


...

.Zurück zur Startseite

 

Beihilferegelungen der Länder: Brandenburg

Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zur Beihilfe in Brandenburg

Rechtsgrundlage:
Anwendung der Bundesbeihilfeverordnung nach Maßgabe von § 62 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG)

Aktuelles
Brandenburg hat die beihilferechtliche Grundlage im Beamtengesetz (§ 62) letztmals zum 01.01.2014 geändert. Im Übrigen verweist das Land Brandenburg bei der Beihilfe auf die jeweils geltenden Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung (E siehe Seite 247 ff.).

Hier der Direktlink zur Beihilfeverordnung des Landes Brandenburg https://zbb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.269292.de

Beihilfeinformationen des Landes Brandenburg https://zbb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.269235.de

Sehr umfangreiches Stichwortverzeichnis vom Land Brandenburg zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in der Fassung der Achten Änderungsverordnung vom 24. Juli 2018 (BGBl. I Nr. 28 S. 1232)>>>zum Download "Stichworte und Begriffe zur Beihilfe"

 

Broschüre des DGB Bezirks Berlin-Brandenburg zur >>>Pauschalen Beihilfe

 

 

Antragsgrenzen & Fristen Vgl. Bund (Seite 53 f.)

Beihilfebemessungssätze Vgl. Bund (Seite 50 ff.)

Berücksichtigungsfähige Personen Vgl. Bund (Seite 43)

Eigenbehalte (bzw. Belastungsgrenzen, Kostendämpfungspauschalen, Zuzahlungen) Vgl. Bund (Seite 70 f.)

Geburt Vgl. Bund (Seite 102)

Pflege : Ambulant : Stationär Vgl. Bund (Seite 104 f.)

Rehabilitation bzw. Anschlussheilbehandlung & Suchtbehandlung Vgl. Bund (Seiten 125 ff.)

Todesfälle Vgl. Bund (Seite 104)

Wahlleistungen

- Abweichend von den Beihilfevorschriften des Bundes sind Aufwendungen für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettzimmer) bei stationärer Behandlung nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für am 01.01.1999 vorhandene Schwerbehinderte, solange die Schwerbehinderung andauert.

Zum Schluss …

Vorsorge Vgl. Bund (Seite 97)

Für Brandenburg ist darauf hinzuweisen, dass Aufwendungen für Gentests in der Praxis für Humangenetik am Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam nicht mehr beihilfefähig sind.


 

UT ID 4971


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. in Brandenburg

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Brandenburg mit dem bezauberndem Potsdam mit dem legendären Schloss Sanssouci. Neben der Landeshauptstadt können Sie aber noch viel mehr erleben: Brandenburger Mauerweg (Berliner Mauerweg), Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten, Brandenburg an der Havel, Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht), Seenland Oder-Spree, Spreewald, Uckermärkische Seen und das 24-Stunden geöffnete Tropical Island.


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-brandenburg.de © 2024