Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Brandenburgische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung (BbgLPZV): § 4 Leistungszulage

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg ge-eignet). BEHÖRDEN-ABO>>> hier bestellen

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:
Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>(Vor)Bestellung 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte beim Land Brandenburg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

>>>zur Übersicht der Leistungsprämien- und zulagenverordnung (BbgLPZV) des Landes Brandenburg
 

Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen

für besondere Leistungen im Land Brandenburg (Brandenburgische 

Leistungsprämien- und -zulagenverordnung- BbgLPZV)

 

§ 4 Leistungszulage

(1) Die Gewährung einer monatlichen Leistungszulage dient der Anerkennung einer über einen längeren Zeitraum von mindestens drei Monaten erbrachten und auch weiterhin zu erwartenden herausragenden besonderen Leistung sowie dem Anreiz, diese Leistung auch weiterhin zu erbringen.

(2) Die Leistungszulage beträgt höchstens 7 vom Hundert des Anfangsgrundgehalts der Besoldungsgruppe des Beamten im Zeitpunkt der Entscheidung. § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Leistungszulage wird von dem auf die Leistungsfeststellung folgenden Monat an monatlich nachträglich zusammen mit den Dienstbezügen gezahlt, längstens jedoch für ein Jahr. Sie kann bis zu drei Monate rückwirkend gewährt werden.

(3) Die Neubewilligung einer Leistungszulage ist frühestens ein Jahr nach Ablauf des Gewährungszeitraums zulässig. Die Jahresfrist gilt auch nach der Gewährung einer Leistungsprämie.

(4) Die Gewährung einer Leistungszulage ist bei erheblichem Leistungsabfall für die Zukunft zu widerrufen; für die Leistungsfeststellung gilt § 6 Abs. 2 sinngemäß. Die Zahlung der Leistungszulage endet bei Ausscheiden aus der bisherigen Verwendung, durch einen Wechsel der Verwendung oder durch Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge. Bei zusammenhängender, mehr als sechs Wochen andauernder Abwesenheit vom Dienst endet die Zahlung der Leistungszulage rückwirkend zum ersten Tag der Abwesenheit.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. in Brandenburg

Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Quartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland sowie den benachbarten Ländern Österreich, Schweiz oder Italien. Im Mittelpunkt stehen aber Gastgeber und Reisen rund um das Land Brandenburg mit dem bezauberndem Potsdam sowie dem legendären Schloss Sanssouci.

Neben der Landeshauptstadt können Sie aber noch viel mehr erleben:

Brandenburg bietet mit seinen Schlössern, Seen und Naturparks eine enorme landschaftliche und kulturelle Vielfalt.

Brandenburger Mauerweg (Berliner Mauerweg).

Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten.

Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht).

Potsdam und Schloss Sanssouci

Der Park und Schloss Sanssouci in Potsdam zählt mit seinen prachtvollen Bauten und barocken Gartenanlagen zu den weltberühmten Sehenswürdigkeiten.

Spree und Spreewald
Das UNESCO-Biosphärenreservat ist bekannt für seine labyrinthartigen Wasserläufe, die sich ideal bei einer traditionellen Kahnfahrt oder per Kanu erkunden lassen.

Havelland
Die idyllische Fluss- und Seenlandschaft an der Havel ist ein Paradies für Wassersportler, Radfahrer und Naturliebhaber.

Schloss Rheinsberg
Das malerisch am Grienericksee gelegene Schloss gilt als romantisches Bilderbuch-Ausflugsziel im Norden des Landes.Nationalpark

Uckermärkische Seen
und das 24-Stunden geöffnete Tropical Island.

Unteres Odertal
Hier lässt sich in unberührter Natur wandern, Rad fahren und die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt beobachten.

Genießen Sie die schönsten Regionen und Ausflugsziele im Land Brandenburg.


Red 20231113

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