Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Brandenburgische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung (BbgLPZV): § 2 Allgemeines

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg ge-eignet). BEHÖRDEN-ABO>>> hier bestellen

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:
Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>(Vor)Bestellung 

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>>>zur Übersicht der Leistungsprämien- und zulagenverordnung (BbgLPZV) des Landes Brandenburg
 

Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen

für besondere Leistungen im Land Brandenburg (Brandenburgische 

Leistungsprämien- und -zulagenverordnung- BbgLPZV)

 

§ 2 Allgemeines

(1) Eine Leistungsprämie oder Leistungszulage kann gewährt werden, wenn der Beamte herausragende besondere Leistungen erbringt oder erbracht hat. Erfüllt eine Gruppe mehrerer Bediensteter insgesamt die Voraussetzungen nach Satz 1, so kann jeder Beamte als Gruppenmitglied eine Leistungsprämie oder Leistungszulage erhalten, wenn festgestellt wird, dass er an der Erstellung des Arbeitsergebnisses der Gruppe wesentlich beteiligt war oder ist. Leistungsprämien und Leistungszulagen im Sinne des Satzes 2 dürfen zusammen 150 vom Hundert des in § 3 Abs. 2 Satz 1 und § 4 Abs. 2 Satz 1 geregelten Umfangs nicht übersteigen; maßgeblich ist die höchste Besoldungsgruppe der an der Leistung wesentlich beteiligten Beamten. Sie gelten zusammen als eine Leistungsprämie oder Leistungszulage im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1.

(2) Die Gewährung einer Leistungsprämie oder einer Leistungszulage und die Festsetzung einer Leistungsstufe nach der Brandenburgischen Leistungsstufenverordnung dürfen nicht mit demselben Sachverhalt begründet werden. Leistungsprämien und Leistungszulagen können nicht gewährt werden, wenn der Beamte für die besondere Leistung eine Zulage nach § 45 oder § 46 des Bundesbesoldungsgesetzes, eine Vergütung nach § 48 oder § 49 des Bundesbesoldungsgesetzes oder eine andere erfolgsabhängige Leistung erhält.

(3) Leistungsprämien und Leistungszulagen können nur im Rahmen besonderer haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden. Durch eine herausragende besondere Leistung entsteht kein Anspruch auf die Gewährung.

(4) Leistungsprämien und Leistungszulagen sind nicht ruhegehaltfähig. Sie gehören nicht zu den Bezügen im Sinne des § 6 Abs. 1 des Sonderzuwendungsgesetzes und sind auf Überleitungs- und Ausgleichszulagen nicht anzurechnen.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. in Brandenburg

Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Quartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland sowie den benachbarten Ländern Österreich, Schweiz oder Italien. Im Mittelpunkt stehen aber Gastgeber und Reisen rund um das Land Brandenburg mit dem bezauberndem Potsdam sowie dem legendären Schloss Sanssouci.

Neben der Landeshauptstadt können Sie aber noch viel mehr erleben:

Brandenburg bietet mit seinen Schlössern, Seen und Naturparks eine enorme landschaftliche und kulturelle Vielfalt.

Brandenburger Mauerweg (Berliner Mauerweg).

Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten.

Filmpark Babelsberg (dort wurde u.a. Nosferatu gedreht).

Potsdam und Schloss Sanssouci

Der Park und Schloss Sanssouci in Potsdam zählt mit seinen prachtvollen Bauten und barocken Gartenanlagen zu den weltberühmten Sehenswürdigkeiten.

Spree und Spreewald
Das UNESCO-Biosphärenreservat ist bekannt für seine labyrinthartigen Wasserläufe, die sich ideal bei einer traditionellen Kahnfahrt oder per Kanu erkunden lassen.

Havelland
Die idyllische Fluss- und Seenlandschaft an der Havel ist ein Paradies für Wassersportler, Radfahrer und Naturliebhaber.

Schloss Rheinsberg
Das malerisch am Grienericksee gelegene Schloss gilt als romantisches Bilderbuch-Ausflugsziel im Norden des Landes.Nationalpark

Uckermärkische Seen
und das 24-Stunden geöffnete Tropical Island.

Unteres Odertal
Hier lässt sich in unberührter Natur wandern, Rad fahren und die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt beobachten.

Genießen Sie die schönsten Regionen und Ausflugsziele im Land Brandenburg.


Red 20231113

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