Besoldung und Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter des Landes Brandenburg ab 01.12.2022

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Besoldung und Besoldungstabellen für die Richter des Landes Brandenburg

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  
R1 4.792,16 5.062,13 5.332,13 5.602,13 5.872,17 6.142,13 6.412,13 6.682,13 6.952,13 7.222,16  
R2     5.978,46 6.248,46 6.518,47 6.788,46 7.058,46 7.328,43 7.598,46 7.868,43  
R3 8.643,88                                                                                         
R4 9.143,00
R5 9.715,61
R6 10.256,36
R7 10.782,33
R8 11.330,61

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Redaktioneller Hinweis
Neben dem Grundgehalt der Tabelle R haben Richterinnen und Richter - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch Anspruch auf den Familienzuschlag

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

für das erste zu berücksichtigende Kind     292,36
für das zweite zu berücksichtigende Kind     292,36
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind    706,76

 


Red 20230516  


Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Besoldungsordnung R ab 01. März 2010

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.294,22 3.444,22 3.523,19 3.726,85 3.930,54 4.134,22 4.337,92 4.541,59 4.745,27 4.948,97 5.152,65 5.356,34
R2     4.010,75 4.214,44 4.418,11 4.621,80 4.825,49 5.029,17 5.232,86 5.436,52 5.640,22 5.843,87
 
R3 6.428,88                                                                                         
R4  6.805,41
R5  7.237,38
R6  7.645,31
R7  8.042,11
R8  8.455,70
R9  
R10  

 


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